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Terms of service

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Firma Verena von Eschenbach, Verena Frfr. Verena Ebner von Eschenbach

 

1 Anwendungsbereich / Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kunden ("Käufer"), die die nachfolgend beschriebenen Produkte der Fa. Edelreich von Eschenbach, Verena Frfr. Ebner von Eschenbach, deren Vertriebshändler und Handelsvertreter ("Verkäufer") vermarkten.

Mit einem direkt oder gegenüber Vertretern des Verkäufers erteilten Auftrag stimmt der Käufer der vollumfänglichen vorbehaltlosen Geltung dieser Bedingungen zu.

Die Verkaufsbedingungen bilden die ausschließliche Grundlage der vertraglichen Beziehungen einschließlich künftiger Rechtsgeschäfte, auch wenn nicht noch einmal ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

Dementsprechend können individuelle Vereinbarungen, insbesondere allgemeine Einkaufs- oder Vergabebedingungen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben.

Etwaige abweichende Regelungen, insbesondere Bestimmungen der allgemeinen Einkaufsbedingungen sind als unwirksam zu betrachten.

Die Tatsache, dass sich der Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt nicht auf diese Bedingungen beruft, kann nicht als Verzicht auf sein Recht verstanden werden, sich hierauf zu einem späteren Zeitpunkt zu berufen.

2 Produkte

Diese Bedingungen gelten für Bestellungen aller Produktbereiche der Marken Edelreich von Eschenbach.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Produkte jederzeit, so wie er es für zweckmäßig hält, zu verändern, insbesondere die in seinem Prospekt und seinen Katalogen beschriebenen Modelle ohne vorherige Ankündigung zu modifizieren.

Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung sowie alle Darstellungen derselben sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Diese Angaben sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale.

3 Bestellungen

Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Bestellungen des Käufers sind bindend, wenn sie von dem Verkäufer schriftlich bestätigt werden, welcher die Annahme jedoch durch unverzüglich zu erfolgende schriftliche Mitteilung verweigern kann.

Der Käufer ist berechtigt, Bestellungen innerhalb einer zehntägigen Frist, die ab dem Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer zu laufen beginnt, zu stornieren. Gültig sind nur schriftliche Stornomitteilungen, die innerhalb dieser Frist von 10 Tagen beim Verkäufer eingehen.

4 Lieferung / Gefahrübergang / Ansprüche

4.1 Lieferung – Verfügbarkeit der Produkte

Soweit nicht ausdrücklich vom Verkäufer abweichend akzeptiert, erfolgt die Lieferung durch die Bereitstellung der Produkte im Lager des Verkäufers.

Lieferzeitangaben sind ca.-Angaben und verstehen sich ab Lager des Verkäufers, richtige und rechtzeitige Belieferung durch die Vorlieferanten des Verkäufers vorbehalten. Sind Lieferzeiten als Tage angegeben, so zählen nur die üblichen Arbeitstage. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, insbesondere also bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, Betriebsstörungen, Verzögerung in der Auslieferung von Rohstoffen, soweit solche Ereignisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Waren Einfluss haben. Ist der Verkäufer aufgrund Leistungsstörungen seines Vorlieferanten nicht in der Lage rechtzeitig zu liefern, ist er unter Ausschluss jeder weitergehenden Haftung nur verpflichtet wem Käufer seine Ansprüche aus dem Lieferverzug gegen seine Vorlieferanten abzutreten.

Im Falle unvorhergesehener Ereignisse im Sinne von Ziff. 2 und im Falle sich nach Auftragsannahme herausstehender Unmöglichkeit der Ausführung steht dem Verkäufer das Recht zu vom Vertrag zurückzutreten, soweit dieser noch nicht ausgeführt ist. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Will der Verkäufer vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies unverzüglich dem Käufer mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit diesem eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart wurde.

Will der Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen und vom Vertrag zurücktreten, so muss er dem Verkäufer schriftlich eine Nachlieferfrist von 4 Wochen setzen, mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Nachfrist wird von dem Tag gerechnet, an dem dem Verkäufer die Mitteilung des Käufers durch Einschreiben zugeht. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

4.2 Gefahrübergang

Der Gefahrübergang erfolgt, sobald der Transporteur die Produkte im Lager des Verkäufers übernimmt. Das Lager des Verkäufers ist gleichzeitig der Erfüllungsort.

Ungeachtet der Art und Weise des Versands bzw. der Lieferung werden die Produkte auf Gefahr des Käufers versendet, der bei Erhalt der Lieferung im Falle der Beschädigung oder des Verlusts alle erforderlichen Reklamationen vornehmen und dem Transporteur seine Vorbehalte per Einschreiben/Rückschein innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Produkte mitzuteilen hat.

Der Verkäufer ist für die Versicherung der Lieferung nicht verantwortlich. Er wird die Lieferung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten versichern.

Im Einzelnen wird bestimmt, dass der Käufer zur Sicherung seiner Rechte bei Beschädigung, vollständiger oder teilweiser Unmöglichkeit, Verlust aller oder eines Teils der Waren durch Diebstahl oder aus sonstigen Gründen, bei Erhalt eine genaue und umfassend begründete Beanstandung anfertigen und diese gegenüber dem letzten Transporteur gemäß den nationalen Bedingungen und Bestimmungen über inländische Transporte oder internationale Abkommen über internationale Transporte (Genfer Übereinkunft, genannt CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr)) bestätigen muss.

4.3 Ansprüche

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung sorgfältig zu untersuchen. Äußerlich sichtbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Ware, versteckte Mängel ebenfalls unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Werktagen nach deren Entdeckung durch einen eingeschriebenen Brief anzuzeigen. Maßgebend ist der Tag des Eingangs beim Verkäufer.

Die beanstandete Ware darf nur mit Einwilligung des Käufers zurückgesandt werden, es sei denn, dass der Verkäufer nicht binnen drei Wochen auf die schriftliche Mängelrüge eingegangen ist.

Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, Größe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Designs können nicht beanstanden werden. Aus mangelhaften Teillieferungen können keine Rechte bezüglich anderer Teillieferungen hergeleitet werden.

Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln liefert der Verkäufer innerhalb von 30 Tagen nach Rückempfang der beanstandeten Ware frachtfrei Ersatz oder erteilt eine entsprechende Gutschrift. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die retournierte Ware noch im gleichen Zustand wie bei der Lieferung befindet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Minderung, Ersatz sonstiger Schäden, insbesondere Verzugs- und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Vertragsstrafen, Drittschäden usw. sind ausgeschlossen. Der Verkäufer tritt jedoch dem Besteller seine etwaigen Ansprüche gegen seine eigenen Vorlieferanten insoweit ab, falls solche bestehen und abtretbar sind.

Über vorgenannte Bestimmungen hinaus haften die Parteien einander auf Schadensersatz für die Verletzung von vertraglichen und gesetzlichen Pflichten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften die Parteien einander nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Parteien auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

5 Eigentumsvorbehalt

Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen vorbehält. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend "Vorbehaltsware" genannt.

Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Kunden an den Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung des Verkäufers einzuziehen. Der Verkäufer darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

Ergreifen Dritte Maßnahmen zur Pfändung oder greifen diese anderweitig auf die Vorbehaltsware zu, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen.

Der Verkäufer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.

Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers vom Vertrag zurück, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

Diese Bestimmung steht dem Gefahrenübergang - dem Zeitpunkt der Übernahme der Produkte im Lagerhaus des Verkäufers - auf den Käufer, der für einen möglichen Verlust, eine etwaige Beschädigung oder einen Diebstahl der Produkte haftet, nicht entgegen. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Käufer zum Abschluss einer Versicherung zur Abdeckung der Verlust-, Diebstahls- oder Beschädigungsrisiken, selbst im Falle höherer Gewalt; diese Versicherungspolice hat zwingend den Eintritt des Verkäufers in die Rechte des Käufers und die direkte Zahlung des Versicherers an den Verkäufer vorzusehen.

Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer über etwaige wichtige Änderungen seines Rechtsstatus zu informieren, insbesondere die Einleitung eines (auch vorläufigen) Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens, eines Umstrukturierungs- oder Liquidationsverfahrens, um dem Verkäufer die Ausübung seines Rechts auf Rückgabe der Produkte gemäß der gesetzlichen Bestimmungen zu ermöglichen.

Der Käufer hat den Verkäufer ferner von (drohenden) Rechtsstreitigkeiten, Beschlagnahmen, Anträgen oder Beschwerden in Kenntnis zu setzen, die das Eigentumsrecht des Verkäufers an den Produkten in Frage stellen könnten. Kommt der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Verkäufer von dem Verkauf auf Kosten des Käufers zurück treten.

6 Verkaufspreise

Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk, exklusive Steuern und Transportkosten.

Sämtliche nach nationalem Recht oder dem Recht eines Drittstaates zu entrichtende Abgaben, Steuern, Zollgebühren oder sonstige Kosten trägt der Käufer.

Die Produkte werden auf der Grundlage der am Tag der Auftragserteilung geltenden Preisbestimmungen in Rechnung gestellt.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, geltend die Preise der Produkte, die sich aus den zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gültigen Preislisten für Händlerverkaufspreise in den jeweiligen zum Vertragsschluss gültigen Fassung ergeben.

Das Recht auf spätere Preisnachlässe entsteht nur, wenn die genannten Bedingungen erfüllt werden und nur nach erfolgter vollständiger Bezahlung der betreffenden Produkte, und zwar sowohl des Hauptbetrages als auch der Nebenkosten.

Ansprüche oder Forderungen gleich welcher Art hinsichtlich der vertraglichen und wirtschaftlichen Beziehungen mit dem Verkäufer, insbesondere im Hinblick auf den gezahlten Preis, Preisnachlässe und Rabatte, vom Käufer erbrachte Leistungen und insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie deren Fakturierung, können gegenüber dem Käufer nach Ablauf eines Jahres seit Ende der betreffenden Saison nicht mehr erhoben werden.

7 Zahlungsbedingungen

7.1 Zahlungszeitraum

Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist gelten die folgenden Zahlungsbedingungen: Die Rechnungsstellung erfolgt zum Tag der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach deren Ausstellung ohne Abzug fällig. Als Zeitpunkt des Zahlungseingangs gilt der Tag des Eingangs auf dem Konto des Verkäufers. Ein Skontoabzug ist unzulässig, wenn der Käufer im Zeitpunkt der Zahlung mit der Begleichung von Forderungen aus anderen Warenlieferungen im Verzug ist. In diesen Fällen und / oder bei Neukunden ist der Verkäufer berechtigt, eine Auslieferung von einer vorherigen Zahlung abhängig zu machen (Vorkasse).

7.2 Zahlungsweise

Rechnungen sind am Sitz des Verkäufers zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt durch Banküberweisung in bar.

Soweit eine Bezahlung mit Wechsel und Schecks vom Verkäufer akzeptiert ist, werden diese Zahlungsmittel nur erfüllungshalber und ohne Gewähr für Protest, sowie nur nach Vereinbarung hereingenommen. Alle Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort in bar zu bezahlen.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, und auch nur insoweit, als der gleiche Liefervertrag betroffen ist.

Der Käufer ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung nicht zur Minderung berechtigt.

7.3 Nicht erfolgte oder verspätete Zahlung

Die Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsziele sowie Zahlungsschwierigkeiten oder sonstige Umstände, die die Vermögenslage des Verkäufers wesentliche verschlechtern, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Verkäufers aus vorher getätigten Lieferungen zur Folge, und zwar unabhängig von vorher hereingenommenen Wechseln. Bei Eintritt derartiger Ereignisse ist der Verkäufer berechtigt entweder seine Lieferung und Leistungen zu verweigern, bis der Käufer den entsprechenden Kaufpreis zahlt oder dafür ausreichende Sicherheit leistet oder vom Vertrag zurücktritt.

8 Rückgabe der Produkte auf Kulanzbasis

Es wird keine Rückgabe von Produkten vom Verkäufer akzeptiert.

9 Sachmängelhaftung

Die Frist für gesetzliche Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Verkaufs an den Kunden; insoweit ist die Quittung entscheidend.

Die hieraus resultierenden Verpflichtungen des Verkäufers beschränken sich auf den Ersatz oder, nach dem Ermessen des Verkäufers, die Reparatur des Produkts oder der Teile des Produkts, welche(s) vom Verkäufer als mangelbehaftet anerkannt wurde(n). Eventuelle Transportgebühren trägt der Käufer.

Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Käufer nur unter Berücksichtigung der in Ziffer 4.3. bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

Etwaige Schäden, die durch Transportschäden, unsachgemäße Montage, Veränderung des Produkts, Fahrlässigkeit, Unfall, normale Abnutzung oder missbräuchliche Verwendung entstehen sind ausdrücklich von der Gewährleistung ausgeschlossen.

  1. Rechte am geistigen Eigentum

Der Käufer besitzt keinerlei geistigen Eigentumsrechte (Marken-, Patent-, Darstellungsrechte oder Gebrauchsmuster, Urheberrechte etc.) an den Produkten Edelreich von Eschenbach, den Werbematerialien, der Produktverpackung, welche allein dem Verkäufer zustehen.

Der Käufer darf die Kennzeichen, die das geistige Eigentum des Verkäufers darstellen, nur mit dessen vorheriger schriftlichen Zustimmung und unter der Bedingung verwenden, dass der Käufer die in diesem Bereich gebräuchlichen Regeln hinsichtlich der Verwendung der dem Verkäufer gehörenden Logos (Charakteristika hinsichtlich Größe, Typografie, Farben etc.) beachtet.

11 Auseinandersetzungen

Diese Bedingungen und die wirtschaftlichen Beziehungen im Allgemeinen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, die ganz oder teilweise rechtsunwirksame Bestimmung durch eine angemessene Regelung zur ersetzen, die - soweit rechtlich möglich - dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie die Unwirksamkeit bedacht hätten.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf die Schriftform entsprechend diesem Vertrag. E-Mail oder andere Formen der elektronischen Übermittlung genügen nicht der Schriftform in diesem Sinne.

Im Falle einer Auseinandersetzung bemühen sich die Parteien, ihre Unstimmigkeiten ohne Beschreitung des Rechtswegs beizulegen. Bestehen die Unstimmigkeiten weiter, so ist das für den Sitz des Verkäufers örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig; dies gilt auch bei mehreren Beklagten, dem Beitritt von Dritten, im Falle der Anschlussberufung oder einer anderslautenden Gerichtsstandsklausel.